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   VGH Bayern, 24.10.1977 - 52 III 76   

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https://dejure.org/1977,10710
VGH Bayern, 24.10.1977 - 52 III 76 (https://dejure.org/1977,10710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.1977 - 52 III 76 (https://dejure.org/1977,10710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 1977 - 52 III 76 (https://dejure.org/1977,10710)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Das Oberverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ), nach der Sachverständigengutachten nur dann als neue Beweismittel gelten können, wenn sie selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 1977 - Nr. 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991

    Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung

    Dr. ... ... vom 27. November 2015 sowie das ergänzende Gutachten desselben Sachverständigen vom 23. Mai 2016, führt nicht zu einer neuen Sachlage (Giehl/Adolph/Käß a.a.O. Anm. III.1.a) unter Verweis auf BVerwG, U.v. 20.9.1960 - III C 9.60 - BVerwGE 11, 124; BayVGH, U.v. 24.10.1977 - 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1368/85

    Wiederaufgreifen des Verfahrens - neues Beweismittel - grobes Verschulden

    Grobes Verschulden ist danach schon dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen etwa das Vorhandensein einer Urkunde bekannt war, oder sich den ihm bekannten Umständen nach aufdrängen mußte und er trotzdem unter Verletzung der einem ordentliche Verfahrensbeteiligten zumutbaren Sorgfaltspflicht nicht weiter darum kümmerte (BayVGH, DVBl. 1978, 114).
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 11 ZB 06.1427

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nach

    Grob schuldhaft im Sinne von Art. 51 Abs. 2 BayVwVfG handelt jedoch auch, wer die Behörde nicht auf andernorts u. U. vorhandene oder von Amts wegen möglicherweise beschaffbare Beweismittel - z.B. auf entscheidungserhebliche Unterlagen, die sich in behördlichen Akten befinden könnten - hinweist (BayVGH vom 24.10.1977 DVBl 1978, 114/115; Kopp/Ramsauer, a.a.O., RdNr. 45 zu § 51).
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